Sidemap


Meldestelle nach HinSchG

Ansprechpartner/in

    Kathrin Meinelt
    Kontakt:
    email: hinweis@spiekermann-metall.de
    Telefon: 02932- 97 80 18

Datenverarbeitung im Rahmen des Hinweisgebersystems

    Wir verarbeiten die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Daten (Name, Pseudonym, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adressen) u.a. zum Zweck der Entgegennahme von Hinweisen auf Rechtsverletzungen, zur Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Abteilungen) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte).

    Bei den verarbeiteten Daten kann es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs.1 DSGVO) handeln, die gesetzlich besonders geschützt sind (Daten zu Gesundheitsangaben oder politischen und religiösen Ansichten), deren Verarbeitung für die Erfüllung unserer Aufgaben aus §§ 13 und 24 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erforderlich ist, § 10 HinSchG.

    Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten können bei Dritten erhoben werden, wenn die Ermittlungen einen Zusammenhang mit ihrer Person ergeben oder von Dritten zu ihrer Person im Rahmen der Befragungen mitgeteilt werden. Diese personenbezogenen Daten werden in der zu diesem Zweck angelegten Akte gespeichert und im Rahmen der Ermittlung und Auswertung des Sachverhalts berücksichtigt.

    Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO, die uns unmittelbar treffen. Soweit unsere Tätigkeiten auf Grundlage des Hinweisgebersystems über die in den einschlägigen Gesetzen enthaltenen Verpflichtungen hinausgehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessensabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

    Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung erreicht ist. Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden personenbezogene Daten gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Soweit Ansprüche von oder gegen uns in Betracht kommen oder die Informationen zum Nachweis von Tatsachen in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren erforderlich werden, richtet sich die Aufbewahrungsfrist nach den geltenden Verjährungstatbeständen.

© 2022 Spiekermann Metallverarbeitung GmbH